Ansprüche aus § 64 GmbHG fallen nicht unter den Schutz der D&O-Versicherung
Das OLG Düsseldorf hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass versicherte Personen einer D&O Versicherung keinen Versicherungsschutz genießen, wenn sie von dem Insolvenzverwalter der von ihnen geführten Gesellschaft in Anspruch genommen werden, weil die Gesellschaft nach Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet hat. Anmerkung zu OLG Düsseldorf I-4 U 93-16 Kein Versicherungsschutz D&O für 64 GmbHG weiterlesen